• Slider_1_2.jpg
  • Slider_1_4.jpg
  • Slider_2_2.jpg
  • Slider_4_3.jpg
  • Slider_5_2.jpg
  • Slider_9_2.jpg
  • Slider_10_2.jpg
  • Slider_11_2.jpg
  • Slider_12_2.jpg
  • Slider_13.jpg
  • Slider_16_2.jpg
  • Slider_17_2.jpg
  • Slider_18_2.jpg
  • Slider_19_2.jpg
 

Dein Weg zu uns:
Karlstraße 2
65185 Wiesbaden


0611 - 30 22 44
buero@fahrschule-heblich.de
www.fahrschule-heblich.de

Unsere Bürozeiten:
Karlstraße 2, Wiesbaden:
Mo., Di., Mi., Do.
15 - 19 Uhr

Reichsapfelstraße 25, Schierstein:

Di. und Do.
17 - 19 Uhr

Button A 90Px

Was darf man fahren?

"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Wie alt muss man sein?           

- 24 Jahre (Direkterwerb, ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
- 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Die Klasse A beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM.

Wie viele Theorie-Lektionen?

Theorieunterricht (Doppelstunden á 90 Minuten):


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12 Grundstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden             
Gesamt: 16 Unterrichtslektionen       


Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen der Klasse A2:
6 Grundstunden

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden            
Gesamt: 10 Unterrichtslektionen

Bei Vorbesitz der Kl. A2
weniger
als 2 Jahre:
6 Grundstunden                                 
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden                          
Gesamt: 10 Unterrichtslektionen    

mindestens 2 Jahre:  (Aufstiegsregel)

Kein Pflichtunterricht       

Wie viele Übungsstunden
und Sonderfahrten?












Übungsstunden: nach Bedarf
Sonderfahrten: Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse ODER mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen der Kl. A2

Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre:
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 2
Nachtfahrt: 1                                                   

Mit Vorbesitz der Klasse A2
mindestens 2 Jahre:  (Aufstiegsregel)
Keine Pflichtfahrstunden vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss sich jedoch von der Prüfungsreife des Fahrschülers überzeugen. 

Theoretische Prüfung?

Praktische Prüfung?

Ja,
bei Aufstiegsregelung nein.

Ja.
 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.