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Dein Weg zu uns:
Karlstraße 2
65185 Wiesbaden


0611 - 30 22 44
buero@fahrschule-heblich.de
www.fahrschule-heblich.de

Unsere Bürozeiten:
Karlstraße 2, Wiesbaden:
Mo., Di., Mi., Do.
15 - 19 Uhr

Reichsapfelstraße 25, Schierstein:

Di. und Do.
17 - 19 Uhr

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Was darf man fahren?

"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Wie alt muss man sein?           

- 24 Jahre (Direkterwerb, ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
- 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Die Klasse A beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM.

Wie viele Theorie-Lektionen?

Theorieunterricht (Doppelstunden á 90 Minuten):


Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12 Grundstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden             
Gesamt: 16 Unterrichtslektionen       


Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen der Klasse A2:
6 Grundstunden

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden            
Gesamt: 10 Unterrichtslektionen

Bei Vorbesitz der Kl. A2
weniger
als 2 Jahre:
6 Grundstunden                                 
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden                          
Gesamt: 10 Unterrichtslektionen    

mindestens 2 Jahre:  (Aufstiegsregel)

Kein Pflichtunterricht       

Wie viele Übungsstunden
und Sonderfahrten?












Übungsstunden: nach Bedarf
Sonderfahrten: Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse ODER mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen der Kl. A2

Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre:
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 2
Nachtfahrt: 1                                                   

Mit Vorbesitz der Klasse A2
mindestens 2 Jahre:  (Aufstiegsregel)
Keine Pflichtfahrstunden vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss sich jedoch von der Prüfungsreife des Fahrschülers überzeugen. 

Theoretische Prüfung?

Praktische Prüfung?

Ja,
bei Aufstiegsregelung nein.

Ja.