• Slider_1_2.jpg
  • Slider_1_4.jpg
  • Slider_2_2.jpg
  • Slider_4_3.jpg
  • Slider_5_2.jpg
  • Slider_9_2.jpg
  • Slider_10_2.jpg
  • Slider_11_2.jpg
  • Slider_12_2.jpg
  • Slider_13.jpg
  • Slider_16_2.jpg
  • Slider_17_2.jpg
  • Slider_18_2.jpg
  • Slider_19_2.jpg
 

Dein Weg zu uns:
Karlstraße 2
65185 Wiesbaden


0611 - 30 22 44
buero@fahrschule-heblich.de
www.fahrschule-heblich.de

Unsere Bürozeiten:
Karlstraße 2, Wiesbaden:
Mo., Di., Mi., Do.
15 - 19 Uhr

Reichsapfelstraße 25, Schierstein:

Di. und Do.
17 - 19 Uhr

Seit dem 19.01.2013 gelten neue Führerscheinrichtlinien.


Beim "Aufstieg" von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim "Aufstieg" von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung, wenn der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt.
Ebenso entfallen hierbei vorgeschriebene Sonderfahrten.

 

Aufstiegsregelung Zweirad


Für diese Erweiterung (Aufstiegsregelung) ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben, für die der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden muss. Der Fahrlehrer muss sich jedoch von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Schülers überzeugen, bevor er ihn zur Prüfung vorstellt. 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.