Seit dem 19.01.2013 gelten neue Führerscheinrichtlinien.
Beim "Aufstieg" von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim "Aufstieg" von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung, wenn der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt.
Ebenso entfallen hierbei vorgeschriebene Sonderfahrten.
Für diese Erweiterung (Aufstiegsregelung) ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben, für die der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden muss. Der Fahrlehrer muss sich jedoch von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Schülers überzeugen, bevor er ihn zur Prüfung vorstellt.